Der Kauf einer Immobilie in der Türkei ist ein relativ unkomplizierter Vorgang. Die meisten Menschen sind überrascht, wie einfach das Kaufverfahren in der Türkei wirklich ist. Wenn alles vereinbart ist, kann eine Immobilientransaktion zwischen zwei türkischen Staatsbürgern an einem Nachmittag abgeschlossen werden. Für einen ausländischen Käufer dauert es etwas länger, weil er eine offizielle Genehmigung der Behörden benötigt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte des Kaufvorgangs beschrieben.
1. Suche nach einer Immobilie
2. Anzahlung/Reservierung
3. Kaufvertrag
4. Bevollmächtigung
5. Behördliche Genehmigung
6. Übertragung der Eigentumsurkunde (Tapu)
Schritt 1 – Immobiliensuche
Zunächst besprechen wir Ihre Anforderungen (Vorgaben und Wünsche) und stellen auf dieser Grundlage eine Reihe von Immobilien zusammen. Dann vereinbaren wir einen Besichtigungstermin für die entsprechenden Immobilien. Wir möchten, dass dieser Teil des Prozesses für Sie angenehm, informativ und letztendlich zufriedenstellend ist.
Schritt 2 – Anzahlung/Reservierung
Sobald Sie eine geeignete Immobilie gefunden haben, wird eine Anzahlung geleistet, um diese für Sie zu sichern. Die Höhe beläuft sich in der Regel auf 10-20 % des Kaufpreises. Der genaue Betrag wird jedoch zum Zeitpunkt des Kaufs individuell mit dem Hauseigentümer oder Bauunternehmer vereinbart. Über die Anzahlung wird eine Quittung ausgestellt, und der Betrag wird in den Kaufvertrag aufgenommen.
Schritt 3 – Kaufvertrag
Zu diesem Zeitpunkt wird ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer aufgesetzt. Dieser enthält Informationen wie die geleistete Anzahlung, den vereinbarten Verkaufspreis, das Datum der Übergabe und eine eventuelle Mängelliste. Wir benötigen von Ihnen zwei Passfotos der Person(en), deren Name(n) auf den Eigentumsurkunden stehen wird, sowie eine vollständige Fotokopie Ihres Reisepasses.
Schritt 4 – Bevollmächtigung
Sollten Sie beim eigentlichen Kauf Ihrer Immobilie nicht in der Türkei sein, müssen Sie bei einem Notar ein Dokument unterschreiben, mit dem Sie Ihrem Makler oder Anwalt die Vollmacht für den Kauf der Immobilie erteilen. Somit kann der Makler in Ihrer Abwesenheit die Eigentumsurkunden für Sie ausstellen lassen.
Herzlichen Glückwunsch! Die erste Phase ist abgeschlossen, und Sie müssen bei keiner weiteren Transaktion des Immobilienkaufs persönlich anwesend sein. Die Schritte 2 bis 4 nehmen insgesamt nur wenige Stunden in Anspruch.
Schritt 5 – Übertragung der Eigentumsurkunde (Tapu)
Sobald die behördliche Genehmigung erteilt wurde, werden die Eigentumsurkunden auf den Namen des neuen Eigentümers ausgestellt und an das örtliche Grundbuchamt weitergeleitet. Dieses setzt sich wiederum mit Ihrem Makler in Verbindung. Zu diesem Zeitpunkt wird die letzte Zahlung an den Verkäufer/Bauherrn geleistet und die Urkunden werden direkt abgeholt. Ihr Makler oder Anwalt kann die Urkunden in Ihrem Namen abholen, wenn Sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt haben. Ihre Eigentumsurkunde kann dann bis zu Ihrem nächsten Besuch in der Türkei an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
KOSTEN die entstehen, wenn Sie eine Immobilie in der Türkei kaufen
Steuern beim Grundbuchamt (Umschreibung)
Für Wohnungen ab 1.500 Euro*, für Villen ab ca. 3.000 Euro*, 40 Euro Bearbeitungsgebühr beim Grundbuchamt * **. Der bei der jeweiligen Gemeinde ermittelte Verkehrswert inklusive 4% Grunderwerbssteuer *. Diese Gebühren sind vor der Aufhebung bei der staatlichen Ziraat Bank zu entrichten.
Dolmetscher im Grundbuchamt
50 Euro (ein staatlich geprüfter Dolmetscher bei ausländischen Beteiligten ist gesetzlich vorgeschrieben)
Schriftliche Vollmacht beim Notar
50- 200 Euro (je nach Tarif). Diese schriftliche Vollmacht erteilt uns das Recht, sämtliche Formalitäten wie z.B. Strom und Wasser im Namen des Käufers anzumelden.
Strom- und Wasserkonto wenn nicht vorhanden (NEU)
Jeweils 500 – 1.500 Euro (je nach Gemeinde und Art der Immobilie) *
Strom- und Wasserkonto bei Namensänderung (Bestandsimmobilie)
Jeweils 100- 300 Euro (je nach Gemeinde und Art der Immobilie) *
Abfallsteuer jährlich
Ca. 50 Euro, die städtischen Gebühren für die Müllabfuhr werden von der Gemeinde je nach Immobilie festgelegt und sind jährlich im Voraus zu zahlen.
Maklerkosten
3% Provision vom Kaufpreis
Jährliche Gemeindesteuer:
0,2% des steuerpflichtigen Wertes des öffentlichen Eigentums. Normalerweise zwischen 150 und 500 Euro.
Die Gemeindesteuern werden jährlich gezahlt. Bei der Katasterbewertung werden sowohl der Wert des Grundstücks als auch der Wert des Gebäudes berücksichtigt, je nach Art, Lage und Nutzung.
Monatliche Fixkosten
Wasser
Der Wasserverbrauch wird am Wasserzähler abgelesen und wird jeden Monat fällig. Die Zahlung kann direkt an den Versorger oder über eine Bank per Zahlungsanweisung erfolgen.
Strom
Der Strom wird jeden Monat abgerechnet, wobei – unabhängig von Ihrer Anwesenheit – ein Grundbetrag (ca. 2 Euro) erhoben wird. Die Zahlung kann über eine Bank per Zahlungsanweisung erfolgen.
Telefon und Internet
Beides wird monatlich in Rechnung gestellt. Die Zahlung kann per Banküberweisung erfolgen.
Monatliche Zahlung Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft (Betriebskosten etc.)
Im Allgemeinen spricht man davon, dass die Eigentümergemeinschaft eine gesetzlich festgelegte Personengruppe ist, die ausschließlich von den Eigentümern von Wohnungen innerhalb eines Gebäudes oder den Eigentümern der Häuser innerhalb einer Wohngemeinschaft gebildet wird. Der Zweck dieser Gemeinschaft ist das Eigentum und die Instandhaltung der Elemente der Eigentümergemeinschaft eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung. Jeder Wohnungseigentümer beteiligt sich prozentual an den Kosten.
Ein Budget für die jährlichen Ausgaben der Gemeinschaft wird während der jährlichen Eigentümerversammlung vorgelegt. Die anwesenden Eigentümer oder ihre Vertreter müssen den Haushaltsplan mit einer Mehrheit beschließen. Die Kosten können – je nach den geforderten Leistungen – erheblich variieren. Normalerweise sind in der Gebühr die Gehalts- und Sozialversicherungskosten des Hausmeisters, die Pflege der Gärten, die Wartung der Aufzüge, Gebäudereparaturen, die Pflege und Wartung des Pools, Wasser für die Bewässerung der Gärten, Strom für die Beleuchtung der Gemeinschaftsbereiche, Versicherungs-, Sicherheits-, Kontroll- und Verwaltungskosten enthalten. In der Regel etwa 50 Euro pro Monat, wenn z.B. ein Swimmingpool vorhanden ist.